Ratgeber · Ihr Recht

Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst auswählen?

Kurz nach dem Unfall meldet sich die gegnerische Versicherung und bietet an, einen Gutachter zu schicken. Müssen Sie das annehmen? Nein – bei einem Haftpflichtschaden haben Sie in der Regel die freie Wahl.

Kurz gesagt

Ja. Wenn ein anderer den Unfall verursacht hat (Haftpflichtschaden), dürfen Sie als Geschädigter in der Regel selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Sie müssen weder den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren noch auf ihn warten. Anders ist es bei einem Kaskoschaden: Dort gelten die Bedingungen Ihres eigenen Versicherungsvertrags.

Warum Sie die freie Wahl haben

Bei einem Haftpflichtschaden müssen Sie Ihren Schaden beweisen. Dafür dürfen Sie einen Sachverständigen Ihres Vertrauens einschalten. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erkennt das seit Langem an: Die Kosten eines erforderlichen Gutachtens gehören zum Schaden, den die Gegenseite zu ersetzen hat. Die Versicherung des Unfallverursachers ist Ihr Gegner im Schadensfall – sie kann Ihnen nicht vorschreiben, wer Ihren Schaden feststellt.

Der Gutachter der gegnerischen Versicherung

Bietet die gegnerische Versicherung „ihren“ Gutachter oder einen schnellen „Schadenservice“ an, dürfen Sie das ablehnen. Bedenken Sie: Dieser Gutachter wird von der Versicherung beauftragt und bezahlt – von genau der Seite, die Ihren Schaden später bezahlen muss.

  • Sie sind nicht verpflichtet, den Versicherungsgutachter zu akzeptieren.
  • Sie müssen nicht warten, bis die Versicherung einen Termin anbietet.
  • Unterschreiben Sie keine Abtretungen oder Abfindungserklärungen, die Ihnen die Gegenseite vorlegt, bevor Sie sich informiert haben.

Wann Sie nicht frei wählen

  • Kaskoschaden (Teil- oder Vollkasko): Ihre eigene Versicherung zahlt nach ihren Vertragsbedingungen. Sie beauftragt meist selbst einen Gutachter.
  • Selbst verschuldeter Unfall: Ohne gegnerische Haftpflicht gibt es niemanden, der die Gutachterkosten ersetzt. Sie können natürlich trotzdem einen Gutachter beauftragen – auf eigene Kosten.
  • Bagatellschaden: Bei sehr kleinen Schäden (grob bis etwa 750 Euro) reicht oft ein Kostenvoranschlag. Mehr dazu unter Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?

Woran Sie einen unabhängigen Gutachter erkennen

  • Er ist an keine Versicherung und keine Werkstatt gebunden.
  • Er erklärt Ihnen nachvollziehbar, wie er Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall ermittelt.
  • Er nutzt anerkannte Kalkulationssysteme wie DAT SilverDAT.
  • Er sagt Ihnen offen, wenn ein Gutachten bei Ihrem Schaden nicht sinnvoll ist.

Genau so arbeiten wir: Das Kiedos Kfz-Sachverständigenbüro in Niederkassel ist unabhängig und für Geschädigte in Köln, Bonn, Niederkassel und im Rhein-Sieg-Kreis da. Unsere Leistung für Köln im Überblick: Unfallgutachten Köln.

Ihr Ansprechpartner

Kiedos – unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro

Das Kiedos KFZ Sachverständigenbüro UG erstellt unabhängige Unfallgutachten und Fahrzeugbewertungen für Kundinnen und Kunden in Köln, Bonn, Niederkassel und im Rhein-Sieg-Kreis. Inhaber ist Marc Kiedos. Wir sind an keine Werkstatt und keine Versicherung gebunden und vertreten ausschließlich Ihre Interessen.

  • Kfz-Meister seit 1999
  • Rund 15 Jahre Erfahrung in der Schadenkalkulation
  • Kalkulation mit DAT SilverDAT
  • Langjährige Erfahrung in Kfz-Service und Unfallinstandsetzung
  • Unabhängig und neutral – keine Bindung an Werkstätten oder Versicherungen
  • Für Sie da in Köln, Bonn, Niederkassel und im Rhein-Sieg-Kreis

Fichtestraße 24, 53859 Niederkassel · +49 160 80 90 80 8 · rund um die Uhr erreichbar

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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