Ratgeber · Kosten

Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?

Die häufigste Frage nach einem Unfall: Muss ich den Gutachter selbst bezahlen? Die kurze Antwort: Wenn ein anderer den Unfall verursacht hat, in der Regel nicht. Hier die Einzelheiten.

Kurz gesagt

Hat ein anderer den Unfall verursacht, gehören die notwendigen Kosten eines Kfz-Gutachtens zu Ihrem Schaden. Sie werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen – und zwar in Höhe seiner Haftungsquote. Voraussetzung: Ein vollständiges Gutachten ist angemessen, der Schaden liegt also nicht im reinen Bagatellbereich.

Unverschuldeter Unfall: Die Gegenseite zahlt

Nach deutschem Schadensrecht muss der Schädiger Sie so stellen, als wäre der Unfall nicht passiert (§ 249 BGB). Dazu gehört auch, die Höhe des Schadens feststellen zu lassen. Die Kosten eines erforderlichen Sachverständigengutachtens sind deshalb Teil des Schadens. Sie können sie – wie die übrigen Ansprüche – direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen.

Neben den Gutachterkosten können je nach Fall weitere Positionen hinzukommen, etwa Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, eine Kostenpauschale und Anwaltskosten.

Mithaftung: Die Kosten werden geteilt

Nicht jeder Unfall hat einen eindeutig Schuldigen. Wird die Haftung aufgeteilt, ersetzt die gegnerische Versicherung Ihre Schäden – einschließlich der Gutachterkosten – nur entsprechend ihrer Quote.

Haftungsquote des GegnersGutachterkosten (Beispiel)davon zahlt die Gegenseite
100 % (Gegner allein schuld)800 €800 €
70 %800 €560 €
50 %800 €400 €

Beträge frei gewählt, nur zur Veranschaulichung der Rechnung.

Bagatellschaden: Wann reicht ein Kostenvoranschlag?

Bei sehr kleinen Schäden kann ein vollständiges Gutachten unverhältnismäßig sein. Die Rechtsprechung zieht die Grenze grob bei etwa 750 Euro Schadenshöhe; darunter genügt oft ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Entscheidend ist, wie der Schaden für Sie als Laie vor der Begutachtung erkennbar war. Stellt sich ein scheinbar kleiner Schaden später als groß heraus, war das Gutachten in aller Regel gerechtfertigt.

Unsere Erfahrung: Moderne Stoßfänger verbergen Halter, Sensoren und Verstärkungen. Ein Kratzer außen kann einen Schaden von mehreren tausend Euro bedeuten. Schicken Sie uns im Zweifel Fotos – wir sagen Ihnen vorab, ob sich ein Gutachten lohnt.

Selbst verschuldet oder Kaskoschaden

  • Selbst verschuldet: Für Ihren eigenen Schaden gibt es keinen Anspruch gegen einen Dritten. Ein Gutachten bezahlen Sie dann selbst – es sei denn, Ihre Kaskoversicherung übernimmt den Schaden.
  • Teil- oder Vollkasko (z. B. Hagel, Wildunfall, Glasbruch, selbst verschuldeter Unfall): Hier gelten die Bedingungen Ihres Vertrags. Meist beauftragt die Kaskoversicherung selbst einen Gutachter. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, bevor Sie selbst einen Gutachter beauftragen.
  • Verursacher unbekannt (z. B. Unfallflucht): Ohne bekannten Gegner gibt es keine gegnerische Versicherung. Oft hilft dann nur die eigene Vollkasko. Mehr im Ratgeber Parkschaden oder Auffahrunfall.

Und wie läuft die Abrechnung bei Kiedos?

Wie die Abrechnung in Ihrem konkreten Fall abläuft, besprechen wir vor der Begutachtung offen mit Ihnen. Bei Wertgutachten ohne Unfall – etwa vor einem Kauf oder vor der Leasingrückgabe – nennen wir Ihnen den Preis vorab.

Lesen Sie auch: Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst auswählen?

Ihr Ansprechpartner

Kiedos – unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro

Das Kiedos KFZ Sachverständigenbüro UG erstellt unabhängige Unfallgutachten und Fahrzeugbewertungen für Kundinnen und Kunden in Köln, Bonn, Niederkassel und im Rhein-Sieg-Kreis. Inhaber ist Marc Kiedos. Wir sind an keine Werkstatt und keine Versicherung gebunden und vertreten ausschließlich Ihre Interessen.

  • Kfz-Meister seit 1999
  • Rund 15 Jahre Erfahrung in der Schadenkalkulation
  • Kalkulation mit DAT SilverDAT
  • Langjährige Erfahrung in Kfz-Service und Unfallinstandsetzung
  • Unabhängig und neutral – keine Bindung an Werkstätten oder Versicherungen
  • Für Sie da in Köln, Bonn, Niederkassel und im Rhein-Sieg-Kreis

Fichtestraße 24, 53859 Niederkassel · +49 160 80 90 80 8 · rund um die Uhr erreichbar

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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