Ratgeber · Häufige Unfälle

Parkschaden oder Auffahrunfall – was tun?

Die meisten Blechschäden passieren beim Ein- und Ausparken oder im Stop-and-go-Verkehr. Für beide Fälle gibt es ein paar Regeln, die Sie kennen sollten.

Parkschaden: Sie haben ein anderes Auto beschädigt

  • Bleiben Sie vor Ort und warten Sie angemessen lange auf den Halter. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus.
  • Kommt niemand, rufen Sie die Polizei und melden Sie den Schaden. Wer einfach wegfährt, begeht unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) – auch bei einem kleinen Kratzer.
  • Fotografieren Sie beide Fahrzeuge und informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung.

Parkschaden: Ihr Auto wurde beschädigt

  • Verursacher bekannt (er wartet, hat einen Zettel hinterlassen oder Zeugen haben das Kennzeichen notiert): Dann zahlt in der Regel seine Haftpflichtversicherung – einschließlich eines unabhängigen Gutachtens, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.
  • Verursacher unbekannt (Unfallflucht): Machen Sie Fotos, suchen Sie nach Zeugen und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Bleibt der Verursacher unbekannt, kommt meist nur Ihre eigene Vollkasko in Frage.
  • Ein Beweissicherungsgutachten kann helfen, Lackspuren und Schadensbild zu dokumentieren – etwa wenn der Verursacher später ermittelt wird.

Auffahrunfall: Wer haftet?

Fährt jemand auf, spricht der erste Anschein in der Regel dafür, dass er zu dicht aufgefahren, zu schnell oder unaufmerksam war (sogenannter Anscheinsbeweis). Deshalb haftet bei Auffahrunfällen meist der Auffahrende. Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel wenn der Vordermann ohne Grund stark gebremst oder kurz vorher die Spur gewechselt hat.

Auffahrunfall: Was Sie jetzt tun sollten

  1. Unfallstelle sichern – Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Gerade auf Schnellstraßen droht ein Folgeunfall.
  2. Fotos machen von beiden Fahrzeugen, ihrer Position und den Kennzeichen.
  3. Daten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Gegners, dazu Zeugen.
  4. Bei Beschwerden zum Arzt – auch bei leichten Nackenschmerzen. Sie zeigen sich oft erst am nächsten Tag.
  5. Gutachter Ihrer Wahl beauftragen, wenn Sie nicht schuld sind. Mehr dazu: Darf ich meinen Gutachter selbst auswählen?

Warum Heckschäden oft größer sind, als sie aussehen

Hinter einem modernen Stoßfänger sitzen Querträger, Pralldämpfer, Parksensoren, Radarsensoren für Assistenzsysteme und oft die Anhängerkupplung. Außen ist manchmal nur ein kleiner Riss zu sehen – innen kann die Reparatur trotzdem mehrere tausend Euro kosten. Hinzu kommt bei neueren Fahrzeugen häufig eine merkantile Wertminderung: Ein Unfallfahrzeug ist beim Verkauf weniger wert, auch nach einer perfekten Reparatur.

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt erfasst diese Punkte oft nicht vollständig. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle Schäden, die Wertminderung und die Reparaturdauer – die Grundlage für Ihre Ansprüche. Ob das bei Ihnen kostenlos ist, lesen Sie unter Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?

Ihr Ansprechpartner

Kiedos – unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro

Das Kiedos KFZ Sachverständigenbüro UG erstellt unabhängige Unfallgutachten und Fahrzeugbewertungen für Kundinnen und Kunden in Köln, Bonn, Niederkassel und im Rhein-Sieg-Kreis. Inhaber ist Marc Kiedos. Wir sind an keine Werkstatt und keine Versicherung gebunden und vertreten ausschließlich Ihre Interessen.

  • Kfz-Meister seit 1999
  • Rund 15 Jahre Erfahrung in der Schadenkalkulation
  • Kalkulation mit DAT SilverDAT
  • Langjährige Erfahrung in Kfz-Service und Unfallinstandsetzung
  • Unabhängig und neutral – keine Bindung an Werkstätten oder Versicherungen
  • Für Sie da in Köln, Bonn, Niederkassel und im Rhein-Sieg-Kreis

Fichtestraße 24, 53859 Niederkassel · +49 160 80 90 80 8 · rund um die Uhr erreichbar

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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