Unfallgutachten Köln · Bonn · Rhein-Sieg
Unfall ohne eigene Schuld? Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter für Köln und Umgebung.
Sie haben das Recht, Ihren Gutachter selbst zu wählen. Die Kosten für das Gutachten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung – für Sie also meist kostenlos.
KFZ-Meister seit 1999 · Rund 15 Jahre Schadenkalkulation · Rund um die Uhr erreichbar
In drei Schritten zu Ihrem Gutachten
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Melden Sie sich
Per Telefon, WhatsApp oder Formular. Gerne mit ein paar Fotos vom Schaden – dann können wir direkt einschätzen, ob sich ein Gutachten lohnt.
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Termin zur Begutachtung
Wir sind rund um die Uhr erreichbar und vereinbaren kurzfristig einen Termin, an dem wir Ihr Fahrzeug begutachten.
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Sie erhalten das Gutachten
Mit Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall – als Grundlage, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.
Was drin steht
Ein Gutachten, das Ihre Ansprüche vollständig erfasst
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt erfasst oft nur die Reparatur. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle Positionen, die Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zustehen können.
- Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
- Merkantile Wertminderung
- Nutzungsausfall bzw. Mietwagenanspruch
- Wiederbeschaffungs- und Restwert bei Totalschaden
- Fotodokumentation aller Schäden
Ihr gutes Recht
Vorsicht vor dem Gutachter der gegnerischen Versicherung
Nach einem unverschuldeten Unfall meldet sich häufig schnell ein Gutachter der gegnerischen Versicherung – bezahlt und beauftragt von genau dieser Versicherung. Sein Interesse: möglichst niedrige Kosten für seinen Auftraggeber, nicht Ihr Recht.
In Deutschland haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall die freie Wahl des Sachverständigen. Die Kosten für ein unabhängiges Gutachten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.
Vor der Unterschrift: uns kontaktierenDas gilt es zu beachten:
- Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.
- Ein unabhängiger Sachverständiger vertritt ausschließlich Ihre Interessen.
- Unterschreiben Sie an der Unfallstelle nichts, ohne sich vorher beraten zu lassen.
- Bei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.
Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Einsatzgebiet
Für Sie da in Köln, Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis
Unser Büro ist in Niederkassel, zwischen Köln und Bonn. Wir erstellen Unfallgutachten für Geschädigte aus der ganzen Region, unter anderem aus:
- Köln
- Köln-Porz
- Niederkassel
- Troisdorf
- Siegburg
- Sankt Augustin
- Bonn
- Bonn-Beuel
- Lohmar
- Wesseling
- Rhein-Sieg-Kreis
Ihr Ansprechpartner
Kiedos – unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro
Das Kiedos KFZ Sachverständigenbüro UG erstellt unabhängige Unfallgutachten und Fahrzeugbewertungen für Kundinnen und Kunden in Köln, Bonn, Niederkassel und im Rhein-Sieg-Kreis. Inhaber ist Marc Kiedos. Wir sind an keine Werkstatt und keine Versicherung gebunden und vertreten ausschließlich Ihre Interessen.
- Kfz-Meister seit 1999
- Rund 15 Jahre Erfahrung in der Schadenkalkulation
- Kalkulation mit DAT SilverDAT
- Langjährige Erfahrung in Kfz-Service und Unfallinstandsetzung
- Unabhängig und neutral – keine Bindung an Werkstätten oder Versicherungen
- Für Sie da in Köln, Bonn, Niederkassel und im Rhein-Sieg-Kreis
Fichtestraße 24, 53859 Niederkassel · +49 160 80 90 80 8 · rund um die Uhr erreichbar
Erst einmal informieren? Lesen Sie, was nach einem Unfall zu tun ist, wer den Kfz-Gutachter bezahlt und ob Sie Ihren Gutachter selbst wählen dürfen.
So geht es weiter
Termin zur Begutachtung vereinbaren
Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder nutzen Sie das Formular. Wir melden uns schnell und stimmen den Termin persönlich mit Ihnen ab.
Ratgeber
Unfall gehabt? Antworten auf die wichtigsten Fragen
Verständlich erklärt vom Kfz-Meister – damit Sie nach einem Unfall wissen, was Ihnen zusteht.
- Unfall gehabt? Was Sie jetzt tun sollten. Weiterlesen →
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- Wer bezahlt den Kfz-Gutachter? Weiterlesen →
- Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst auswählen? Weiterlesen →
- Wirtschaftlicher Totalschaden – was bekomme ich von der Versicherung? Weiterlesen →
- Parkschaden oder Auffahrunfall – was tun? Weiterlesen →
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen.
Wer trägt die Kosten für das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für ein unabhängiges Schadensgutachten. Bei Eigenverschulden oder freiwilligen Gutachten (z. B. Fahrzeugbewertung vor Kauf) besprechen wir die Kosten vorab transparent mit Ihnen.
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein. Sie haben bei einem unverschuldeten Unfall die freie Wahl Ihres Sachverständigen. Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Gutachter vertritt nicht Ihre Interessen.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Wir sind täglich rund um die Uhr erreichbar und vereinbaren kurzfristig einen Termin zur Begutachtung. Am schnellsten geht es per Anruf oder WhatsApp – gerne direkt mit ein paar Fotos vom Schaden.
Was ist die Bagatellgrenze?
Als Bagatellschaden gelten Schäden bis etwa 750 €, bei denen ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreichen kann. Oberhalb dieser Grenze empfiehlt sich grundsätzlich ein unabhängiges Gutachten – viele Schäden werden zudem beim genauen Hinsehen unterschätzt.
Für welche Region sind Sie tätig?
Unser Büro ist in Niederkassel, zwischen Köln und Bonn. Wir sind für Kundinnen und Kunden in Köln, Bonn, Niederkassel und im Rhein-Sieg-Kreis tätig. Die Begutachtung erfolgt nach Terminvereinbarung.
Welche Unterlagen brauche ich für den Termin?
Fahrzeugschein, möglichst Fotos der Unfallstelle und des Schadens, sowie – falls vorhanden – die Kontaktdaten der Unfallgegner und deren Versicherung.
Ist das Gutachten auch vor Gericht gültig?
Ja. Unsere Gutachten sind nachvollziehbar und rechtssicher aufgebaut und werden auch von Gerichten, Anwälten und Behörden anerkannt.
Was kostet eine Fahrzeugbewertung ohne Unfall?
Das hängt vom Fahrzeugtyp und Aufwand ab, z. B. bei Kaufberatung, Leasingrückgabe oder Oldtimer-Bewertung. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.