Ratgeber · Totalschaden

Wirtschaftlicher Totalschaden – was bekomme ich von der Versicherung?

„Das lohnt sich nicht mehr zu reparieren“ – diesen Satz hört man nach einem Unfall oft. Aber was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden genau, und wie viel Geld bekommen Sie dann?

Kurz gesagt

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur mehr kostet als ein vergleichbares Ersatzfahrzeug. Nach einem unverschuldeten Unfall erhalten Sie dann in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert – also den Betrag, den Sie brauchen, um sich ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Beide Werte ermittelt der Gutachter.

Die wichtigsten Begriffe

  • Wiederbeschaffungswert (WBW): der Preis, den Sie bei einem seriösen Händler für ein vergleichbares Fahrzeug zahlen müssten – gleiches Modell, ähnliches Alter, Kilometerstand, Ausstattung und Zustand vor dem Unfall.
  • Restwert: was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist. Der Gutachter ermittelt ihn in der Regel über Angebote auf dem regionalen Markt.
  • Wiederbeschaffungsaufwand: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Das ist der Betrag, den die Versicherung im Totalschadenfall grundsätzlich ersetzt.
  • Technischer Totalschaden: Das Fahrzeug lässt sich technisch nicht mehr sicher reparieren. Beim wirtschaftlichen Totalschaden wäre eine Reparatur dagegen möglich, aber unwirtschaftlich.

Rechenbeispiel

Reparaturkosten laut Gutachten12.000 €
Wiederbeschaffungswert10.000 €
Restwert des Unfallfahrzeugs3.000 €
Wiederbeschaffungsaufwand (Ersatz)7.000 €

Sie erhalten in diesem Beispiel 7.000 € und behalten Ihr Fahrzeug – oder verkaufen es zum ermittelten Restwert von 3.000 €. Zusammen haben Sie dann die 10.000 € für ein vergleichbares Fahrzeug. Beträge frei gewählt, nur zur Veranschaulichung.

Die 130-Prozent-Regel: Reparieren trotz Totalschaden

Hängen Sie an Ihrem Fahrzeug, können Sie es unter Umständen trotzdem reparieren lassen – auch wenn die Reparatur teurer ist als der Wiederbeschaffungswert. Die Rechtsprechung lässt Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts zu, wenn

  • die Reparatur fachgerecht und vollständig nach den Vorgaben des Gutachtens durchgeführt wird und
  • Sie das Fahrzeug danach in der Regel noch mindestens sechs Monate weiter nutzen.

Im Beispiel oben lägen die Reparaturkosten bei 120 % des Wiederbeschaffungswerts – eine Reparatur wäre also grundsätzlich möglich. Liegen die Kosten über 130 %, bleibt es beim Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands. Lassen Sie sich vor der Entscheidung beraten, denn die Voraussetzungen sind streng.

Worauf Sie achten sollten

  • Restwertangebote der Versicherung: Die gegnerische Versicherung legt manchmal höhere Restwertangebote vor, oft von überregionalen Händlern. Haben Sie Ihr Fahrzeug bereits zum Restwert aus dem Gutachten verkauft, bevor ein solches Angebot vorlag, müssen Sie sich das in der Regel nicht anrechnen lassen. Sprechen Sie uns vor dem Verkauf an.
  • Mehrwertsteuer: Ob die im Wiederbeschaffungswert enthaltene Umsatzsteuer ersetzt wird, hängt davon ab, ob und wie Sie ein Ersatzfahrzeug kaufen. Bei rein fiktiver Abrechnung wird sie nicht erstattet.
  • Weitere Ansprüche: Neben dem Wiederbeschaffungsaufwand kommen je nach Fall Nutzungsausfall bzw. Mietwagen für die Zeit der Ersatzbeschaffung, Ab- und Anmeldekosten, Abschleppkosten und die Gutachterkosten hinzu.
  • Selbst verschuldet: Dann zahlt nur eine Vollkaskoversicherung – nach ihren Bedingungen und abzüglich Selbstbeteiligung.

Warum der Gutachter hier besonders wichtig ist

Beim Totalschaden entscheiden Wiederbeschaffungswert und Restwert unmittelbar darüber, wie viel Geld Sie erhalten. Schon wenige hundert Euro Unterschied beim Wiederbeschaffungswert machen sich direkt bemerkbar. Ein unabhängiger Gutachter bewertet Ausstattung, Pflegezustand und Marktlage für Sie – nicht für die Versicherung. Mehr zur Kostenfrage: Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?

Ihr Ansprechpartner

Kiedos – unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro

Das Kiedos KFZ Sachverständigenbüro UG erstellt unabhängige Unfallgutachten und Fahrzeugbewertungen für Kundinnen und Kunden in Köln, Bonn, Niederkassel und im Rhein-Sieg-Kreis. Inhaber ist Marc Kiedos. Wir sind an keine Werkstatt und keine Versicherung gebunden und vertreten ausschließlich Ihre Interessen.

  • Kfz-Meister seit 1999
  • Rund 15 Jahre Erfahrung in der Schadenkalkulation
  • Kalkulation mit DAT SilverDAT
  • Langjährige Erfahrung in Kfz-Service und Unfallinstandsetzung
  • Unabhängig und neutral – keine Bindung an Werkstätten oder Versicherungen
  • Für Sie da in Köln, Bonn, Niederkassel und im Rhein-Sieg-Kreis

Fichtestraße 24, 53859 Niederkassel · +49 160 80 90 80 8 · rund um die Uhr erreichbar

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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