Das Wichtigste in Kürze
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und helfen Sie Verletzten. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und tauschen Sie die Daten mit den Beteiligten aus. Waren Sie nicht schuld, dürfen Sie in der Regel einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen – die notwendigen Gutachterkosten trägt dann die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners entsprechend seiner Haftungsquote.
1. An der Unfallstelle: sichern, helfen, Notruf
- Warnblinker an, Warnweste anziehen. Verlassen Sie das Fahrzeug möglichst zur sicheren Seite.
- Warndreieck aufstellen. Als Faustregel innerorts etwa 50 m, außerorts etwa 100 m und auf der Autobahn mindestens 150 m vor der Unfallstelle – vor Kurven und Kuppen entsprechend früher.
- Erste Hilfe leisten und Notruf wählen. Bei Verletzten immer den Rettungsdienst über die 112 rufen. Erste Hilfe ist Pflicht, soweit sie Ihnen zumutbar ist.
- Polizei rufen, wenn nötig (110): bei Verletzten, bei Streit über den Unfallhergang, wenn ein Beteiligter flüchtet, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu stehen scheint oder keine Personalien angeben will. Bei einem reinen Blechschaden mit klarer Lage ist die Polizei nicht zwingend nötig – sie kann aber helfen, Beweise zu sichern.
2. Schaden dokumentieren und Daten austauschen
Was Sie direkt nach dem Unfall festhalten, ist später oft entscheidend. Machen Sie mit dem Handy:
- Übersichtsfotos der Unfallstelle mit der Position der Fahrzeuge, bevor sie bewegt werden (wenn das gefahrlos möglich ist),
- Detailfotos aller Schäden an beiden Fahrzeugen, dazu Bremsspuren, Splitter und Verkehrszeichen,
- Fotos der Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge.
Notieren Sie außerdem:
- Name und Anschrift von Fahrer und Halter des anderen Fahrzeugs,
- Kennzeichen, Haftpflichtversicherung und – falls bekannt – Versicherungsnummer,
- Namen und Telefonnummern von Zeugen,
- Datum, Uhrzeit und genauen Unfallort.
Hilfreich ist der Europäische Unfallbericht, den viele Versicherer zum Ausdrucken anbieten. Halten Sie darin nur Tatsachen fest. Ein Schuldanerkenntnis sollten Sie an der Unfallstelle nicht abgeben oder unterschreiben. Fehlt die Versicherung des Gegners, hilft der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 anhand des Kennzeichens weiter.
Wichtig: Entfernen Sie sich nie unerlaubt von einer Unfallstelle, auch nicht bei einem kleinen Parkrempler. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) ist eine Straftat. Mehr dazu im Ratgeber Parkschaden oder Auffahrunfall.
3. In den Tagen danach: Versicherung informieren
- Eigene Versicherung informieren – auch wenn Sie nicht schuld sind. Viele Verträge sehen eine Meldung innerhalb einer Woche vor.
- Schaden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung anmelden. Als Geschädigter können Sie Ihre Ansprüche direkt gegenüber dieser Versicherung geltend machen.
- Zum Arzt gehen, wenn Sie Beschwerden haben – auch bei leichten Nacken- oder Rückenschmerzen. Ein zeitnaher ärztlicher Befund ist später wichtig.
- Nichts vorschnell unterschreiben und keine Abfindung annehmen, bevor der Schaden vollständig ermittelt ist.
4. Nicht schuld? Sie dürfen Ihren Gutachter selbst wählen
Bei einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, dürfen Sie in der Regel einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung warten – dieser wird von der Versicherung beauftragt und bezahlt.
Die notwendigen Gutachterkosten zählen zum Schaden. Sie werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen – und zwar entsprechend seiner Haftungsquote. Trägt der Gegner die volle Schuld, werden die Kosten in der Regel vollständig ersetzt; bei einer Mithaftung nur anteilig.
Voraussetzung ist, dass ein vollständiges Gutachten angemessen ist. Bei kleinen Schäden (Bagatellschäden, nach der Rechtsprechung grob bis etwa 750 Euro) reicht oft ein Kostenvoranschlag. Ob Ihr Schaden darüber liegt, ist für Laien schwer zu erkennen – viele Schäden sind größer, als sie aussehen. Fragen Sie uns vorher, wir sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.
Mehr dazu: Wer bezahlt den Kfz-Gutachter? und Darf ich meinen Gutachter selbst auswählen?
5. Was ein unabhängiges Gutachten für Sie klärt
- die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben,
- eine mögliche merkantile Wertminderung,
- die Dauer der Reparatur – wichtig für Nutzungsausfall oder Mietwagen,
- bei schweren Schäden Wiederbeschaffungswert und Restwert (siehe wirtschaftlicher Totalschaden),
- eine nachvollziehbare Fotodokumentation aller Schäden.
Selbst verschuldet oder ein Kaskoschaden? Dann gelten andere Regeln: Die Kosten tragen Sie selbst bzw. Ihre Kaskoversicherung bestimmt das Vorgehen nach ihren Vertragsbedingungen. Auch dann beraten wir Sie gern.
Kiedos – Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Köln, Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis
Das Kiedos Kfz-Sachverständigenbüro hat seinen Sitz in Niederkassel, zwischen Köln und Bonn. Inhaber Marc Kiedos ist Kfz-Meister seit 1999, hat rund 15 Jahre Erfahrung in der Schadenkalkulation und kalkuliert mit DAT SilverDAT. Aus vielen Jahren in Kfz-Service und Unfallinstandsetzung kennt er die technische und die versicherungsseitige Seite eines Unfallschadens.
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Kiedos – unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro
Das Kiedos KFZ Sachverständigenbüro UG erstellt unabhängige Unfallgutachten und Fahrzeugbewertungen für Kundinnen und Kunden in Köln, Bonn, Niederkassel und im Rhein-Sieg-Kreis. Inhaber ist Marc Kiedos. Wir sind an keine Werkstatt und keine Versicherung gebunden und vertreten ausschließlich Ihre Interessen.
- Kfz-Meister seit 1999
- Rund 15 Jahre Erfahrung in der Schadenkalkulation
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- Unabhängig und neutral – keine Bindung an Werkstätten oder Versicherungen
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Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.